Online-Redaktion: liesmichnet.de


146 - TANZ - Der Fall Binder vor Gericht

Pressebericht vom 13.12.2018


"Arbeitsgericht hält die fristlose Kündigung
von Adolphe Binder für nicht wirksam"

Am 13.12.2018 hat der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Wuppertal wegen der fristlosen Kündigung der Intendantin, Frau Adolphe Binder, stattgefunden. Der Sachverhalt ist erörtert worden. Die Kammer ist zu der Auffassung gelangt, dass die vorgetragenen Kündigungsgründe die fristlose Kündigung vom 13.07.2018 nicht tragen können. Demgemäß hat das Arbeitsgericht mit Urteil vom 13.12.2018 festgestellt, dass die fristlose Kündigung vom 13.07.2018 nicht wirksam sein soll.

Diese Auffassung teilt das Tanztheater nicht. Sobald das Urteil mit abgesetzten Entscheidungsgründen vorliegt, wird deshalb gegen das Urteil durch das Tanztheater Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt werden mit dem Ziel, dass das Landesarbeitsgericht das angefochtene Urteil aufhebt und die Kündigung bestätigt. Da das Tanztheater davon ausgeht, dass die Kündigung wirksam und das Urteil des Arbeitsgerichts fehlerhaft ist, wird auch eine Weiterbeschäftigung von Frau Binder in der Zwischenzeit nicht erfolgen.


eingestellt am: 17.12.2018